Wir weisen Sie darauf hin, dass das freie Campieren im ganzen Stockhorngebiet verboten ist. Dies betrifft das Aufstellen und das Bewohnen von Zelten, das Übernachten im Gelände und in den Unterständen/Gebäuden, das Entfachen von Feuern ausserhalb bestehender Feuerstellen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis CHF 2'000.00 bestraft.